In einem ersten Arbeitsschritt erfolgt eine Informationsgewinnung, bezogen auf gegenwärtige und zukünftige tatsächliche Umstände, die für die jeweilige Vertragsgestaltung von Bedeutung sind. Dabei muss ich als Ihr Anwalt in meiner rechtsgestaltenden Rolle zwar vorrangig die Ziele und Interessen des Mandanten kennen lernen, darf dabei aber nicht die tatsächlichen Umstände, auf deren Basis der Vertrag entstehen wird, aus den Augen verlieren. Zudem habe ich auch die Interessen der anderen Partei in meine Überlegungen einzubeziehen, da diese den Vertrag ansonsten nicht akzeptieren würde. Anders als der Richter, der fast ausschließlich in die Vergangenheit blickt, bietet sich für den Rechtsgestalter die Möglichkeit, einen Sachverhalt auch für die Zukunft zu verändern und zu beeinflussen.
Zu berücksichtigen ist bei der Vertragsgestaltung, die der Rechtssetzung zwischen den Parteien dient, die Rechtsanwendung. In seiner rechtsgestaltenden Rolle muss ich mir als Ihr Anwalt darüber im klaren sein, welche Normen dispositiv sind, so dass von ihnen abgewichen werden kann, und welche Normen zwingendes Recht darstellen. Dabei bleibt die Rechtsanwendung hypothetisch, da regelmäßig zwischen den Parteien noch kein Konflikt vorliegen wird. Daher müssen typische Streitfälle vorhergesehen werden und für die Parteien zufriedenstellend gelöst werden.
Zu berücksichtigen sind verschiedene Gestaltungskriterien. So muss das Gebot des sicheren Weges und das Postulat der Konfliktvermeidung berücksichtigt werden. Außerdem müssen Methoden der Konfliktlösung und die Bewältigung von Unsicherheiten berücksichtigt werden.