Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt hier im Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsrecht. Hier verhelfe ich Ihnen als Patient zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Falle einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang die Bezifferung des Ihnen entstandenen weiteren Schadens wie zum Beispiel Verdienstausfall, Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden.