Privates Baurecht


Im privaten Baurecht werden die Vertragsverhältnisse der Baubeteiligten geregelt. Hierzu zählen neben dem Bauherren die von diesem eingeschalteten Bau- und Handwerksunternehmen, vom Generalunternehmer bis zu dessen Subunternehmern, Bauträger sowie alle an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Projektentwickler, Architekten und Fachplaner. 

 

Zu beachten sind dabei nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertragsrecht des BGB, sondern insbesondere die Reglungen der VOB/B, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vergaberecht. Im Streitfall unterstütze ich meine Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. 

 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Hierzu zählt auch die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren.