Wohnungseigentumsrecht


Mit der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft einerseits und der umfassenden WEG-Reform im Jahre 2007 wurde das Wohnungseigentumsrecht grundlegend verändert. Dies betrifft auch und insbesondere das Verfahrensrecht sowie die erweiterte Beschlusskompetenz der Gemeinschaft.

 

Ich berate Verwalter und Eigentümer im Zusammenhang mit den Rechten gegenüber dem Bauträger, der die Wohnanlage erstellt und die Einheiten veräußert hat.
Neben dem Wohnungseigentumsrecht sind dabei auch Aspekte des privaten Baurechts relevant.

 

Zudem berate ich im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, an denen ich auf Wunsch auch für meine Mandanten teilnehme. Meine Mandanten vertrete ich zudem in allen gerichtlichen WEG-Verfahren, insbesondere bei Wohngeldprozessen und Beschlussanfechtungen. Bei vermietetem Wohnungs- oder Teileigentum berücksichtige ich dabei alle Schnittstellen zum Wohnraum- und Gewerbemietrecht.